Dienstgrade

Hier haben wir die in NRW vorhandenen Dienstgrade aufgeführt.


Dienstgrade (NRW)
DienstgradBezeichnungSchulterklappe

JFF / JFM

 Jugendfeuerwehrfrau /Jugendfeuerwehrmann
 (Mitglied der Jugendfeuerwehr - Alter 10-17 Jahre)
 

FFA / FMA

  Feuerwehrfrau-Anwärter / Feuerwehrmann-Anwärter
  (Alter ab 18 - nach Eintritt in die Einsatzabteilung bis
  zum Absolvieren der Grundausbildung)
Schulterklappe

FF / FM

  Feuerwehrfrau / FeuerwehrmannSchulterklappe

OFF / OFM

  Oberfeuerwehrfrau / OberfeuerwehrmannSchulterklappe

HFF / HFM

  Hauptfeuerwehrfrau / HauptfeuerwehrmannSchulterklappe

UBM

  Unterbrandmeisterin / UnterbrandmeisterSchulterklappe

BM

  Brandmeisterin / BrandmeisterSchulterklappe

OBM

  Oberbrandmeisterin / OberbrandmeisterSchulterklappe

HBM

  Hauptbrandmeisterin / HauptbrandmeisterSchulterklappe

BI

  Brandinspektorin / BrandinspektorSchulterklappe

BOI

  Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor Schulterklappe

StBI / GBI

  Stadt- / Gemeindebrandinspektorin  /
  Stadt- / Gemeindebrandinspektor
Schulterklappe

Funktionsabzeichen (ergänzend zum Dienstgrad)

Bezeichnung

Funktionsabzeichen

Stellvertretende Einheitsführer / stellvertretender EinheitsführerFunktionsabzeichen
Einheitsführer / EinheitsführerFunktionsabzeichen
Stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin / stellvertretender Jugendfeuerwehrwart
oder Jugendfeuerwehrwartin / Jugendfeuerwehrwart
Funktionsabzeichen
Stellvertretende Leiterin der Feuerwehr / stellvertretender Leiter der FeuerwehrFunktionsabzeichen
Leiterin der Feuerwehr / Leiter der FeuerwehrFunktionsabzeichen
Stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwartin / stellvertretender Stadtjugendfeuerwehrwart oder Stadtjugendfeuerwehrwartin / StadtjugendfeuerwehrwartFunktionsabzeichen
Stellvertretende Kreisbrandmeisterin / stellvertretender KreisbrandmeisterFunktionsabzeichen
Kreisbrandmeisterin / KreisbrandmeisterFunktionsabzeichen
Stellvertretende Bezirksbrandmeisterin / stellvertretender BezirksbrandmeisterFunktionsabzeichen
Bezirksbrandmeisterin / BezirksbrandmeisterFunktionsabzeichen

Helmkennzeichnung
BezeichnungMerkmalHelmkennzeichnung
Gruppenführerin / Gruppenführer

1 rote Streifen auf beiden Helmseiten

Helmkennzeichnung
Zugführerin / Zugführer

2 rote Streifen auf beiden Helmseiten

Helmkennzeichnung
Leiterin / Leiter der Feuerwehr
sowie
Verbandsführerin / Verbandsführer und deren Stellvertreter

1 roter Ring

Helmkennzeichnung
Bezirksbrandmeisterin / Bezirksbrandmeister
sowie
Kreisbrandmeisterin / Kreisbrandmeister und deren Stellvertreter

2 rote Ringe

Helmkennzeichnung

Die Laufbahnverordnung NRW sieht folgende Ämter für entsprechende Dienstgrade und Erwerbe von Ausbildungen vor:


Anwärter:

  • Feuerwehrmann-Anwärter (wer in die Feuerwehr eintritt)

Ausbildung als Truppmann:

  • Feuerwehrmann (bestandener Lehrgang FI Modul 1+2 oder Übernahme aus Jugendfeuerwehr)

  • Oberfeuerwehrmann (bestandener Lehrgang FI Modul 3+4 und mindestens 2 Dienstjahre als Feuerwehrmann)

  • Hauptfeuerwehrmann (nach mindestens 5 Dienstjahren als Oberfeuerwehrmann)

Ausbildung als Truppführer:

  • Unterbrandmeister (Voraussetzung: mindestens Hauptfeuerwehrmann oder 1 Dienstjahr als Oberfeuerwehrmann und Lehrgang FII (Truppführer) bestanden)

Ausbildung als Gruppenführer:

  • Brandmeister (Voraussetzung: mindestens 2 Dienstjahre als Unterbrandmeister und bestandenem FIII-Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW)

  • Oberbrandmeister (nach mindestens 2 Dienstjahren als Brandmeister)

  • Hauptbrandmeister (nach mindestens 5 Dienstjahren als Oberbrandmeister)

Ausbildung als Zugführer:

  • Brandinspektor (Voraussetzung: Oberbrandmeister oder Hauptbrandmeister und bestandenem FIV-Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW)

Ausbildung als Führer von Verbänden:

  • Brandinspektor mit bestandenem F/B V-Teil 1 Lehrgang (Verbandsführer) oder Brandoberinspektor

Ausbildung Einführung in die Stabsarbeit:

  • Brandoberinspektor (Voraussetzung: Brandinspektor und bestandenem F/B V Teil 2 Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW)

Ausbildung als Leiter einer Feuerwehr:

  • Stadtbrandinspektor oder Gemeindebrandinspektor (Voraussetzung: Brandoberinspektor und bestandenem F VI-Lehrgang am Institut der Feuerwehr NRW)